Wer sind wir
OMI Humanity UG ist ein unabhängiger Träger, der eigenverantwortlich und selbstständig agiert. Wir bieten ambulante Familienbetreuung nach § 31 SGB VIII für minderjährige Hilfsbedürftige und ihre Familien an. Wir sind Mitglied im Forum sozial e.V., unserem Dachverband.
Gründung und Erfahrungen
Unsere Gründung basiert auf umfangreichen Erfahrungen in der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH), der Erziehungsbeistandschaft (EB) sowie intensiver Einzelfallhilfe, Beratung, Betreuung und Vernetzung für Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete. Zudem profitieren wir von langjährigen und vielfältigen beruflichen Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, welche die Grundlage unserer Arbeit bilden.
Menschenrechte und demokratische Werte
Wir orientieren uns an den internationalen Menschenrechten sowie den deutschen Grundrechten und berücksichtigen dabei insbesondere die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Zentral für uns sind demokratisches Denken und Handeln, die als Grundpfeiler unserer Gesellschaft gelten. Darüber hinaus akzeptieren wir die Gleichwertigkeit aller Menschen. Unabhängig von Alter, Kultur, sozialem Hintergrund, Sprache, ethnischer Herkunft, Religion oder Geschlecht betrachten wir jeden Menschen als gleichgestellt, sowohl rechtlich, sozial, wirtschaftlich als auch politisch.
Interkulturelle Kompetenz
Unser Schwerpunkt und unsere besondere Kompetenz liegen in der interkulturellen Arbeit. Wir bieten die Möglichkeit, Angebote in der jeweiligen Muttersprache zu gestalten und dadurch einen speziellen Zugang zu den Menschen im Hilfeprozess zu schaffen.
Positive Persönlichkeitsentwicklung
OMI Humanity UG glaubt an die positive, bewahrende, konstruktive und gestaltende Seite der menschlichen Persönlichkeit. Jeder Mensch sammelt in seiner Biografie Erfahrungen bei der Bewältigung verschiedener Lebenssituationen. Der Wunsch nach Bildung und Lernen ist eine zentrale Eigenschaft der menschlichen Natur und sollte gefördert werden, um ein starkes Selbstwertgefühl und eine sozial-konstruktive Einbindung in die Umwelt zu erreichen.
Partizipation und Selbstbestimmung
Teilhabe, Partizipation und demokratische Selbstbestimmungsrechte sind Voraussetzungen dafür, dass Menschen ihre Fähigkeiten, Talente und Vorstellungen konstruktiv, sozial, verantwortungsbewusst und engagiert in die Gesellschaft einbringen können.
Zielgruppe und Personenkreis
Familien und Einzelpersonen mit Migrationshintergrund: Diese Gruppe umfasst sowohl Familien, die bereits länger in Deutschland leben, als auch neu angekommene Migrant*innen und Geflüchtete. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Familien, die aus Krisenregionen geflohen sind und spezifische Hilfe zur Integration benötigen.
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA): Jugendliche, die ohne Begleitung von Erwachsenen nach Deutschland gekommen sind und besondere sozialpädagogische Unterstützung benötigen, um sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden und sich weiterzuentwickeln.
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf: Einschließlich solcher aus Familien, die von Armut, Suchtproblemen oder häuslicher Gewalt betroffen sind. Diese Kinder und Jugendlichen benötigen gezielte Unterstützung, um ihre Entwicklungschancen zu verbessern und ihre Rechte zu schützen.
Familien und Sorgeberechtigte in Krisensituationen: Unterstützung bei der Bewältigung von Lebenskrisen, Konflikten und Herausforderungen, die das familiäre Zusammenleben bedrohen oder die persönliche Entwicklung der Familien und Sorgeberechtigten einschränken.
Coaching für Jugendliche
Prävention von Kriminalität:
Durch frühzeitige Intervention können wir Jugendlichen Alternativen zu einem delinquenten Verhalten aufzeigen und sie auf den richtigen Weg bringen.
Soziale Integration:
Wir unterstützen die Jugendlichen dabei, sich besser in die Gesellschaft zu integrieren, was ihre Chancen auf eine erfolgreiche Schul- und Berufskarriere erhöht.
Persönlichkeitsentwicklung:
Unsere Maßnahmen stärken das Selbstbewusstsein und die sozialen Kompetenzen der Jugendlichen, was zu einem positiveren Selbstbild führt.
Rechtsgrundlagen
§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung: Dieser Paragraph bildet die rechtliche Basis für
Hilfen zur Erziehung. Er regelt die Voraussetzungen, unter denen Kinder, Jugendliche und deren Familien Anspruch auf Unterstützung haben. Die Hilfe zur Erziehung wird gewährt, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe geeignet und notwendig ist, um die Erziehungsbedingungen zu verbessern.
§ 31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe: Dieser spezifische Paragraph
umschreibt die sozialpädagogische Familienhilfe, die direkt an den Familienalltag anknüpft und darauf abzielt, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfe zur Erziehung, die sich durch eine intensive pädagogische und alltagspraktische Unterstützung auszeichnet und auf die Stabilisierung der familiären Verhältnisse zielt.
§ 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche:
Dieser Paragraph regelt die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung in ihrer Entwicklung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind. Die Hilfe zielt darauf ab, diese jungen Menschen durch therapeutische, pädagogische und soziale Maßnahmen zu unterstützen, um ihre Teilhabechancen zu verbessern und ihre seelische Gesundheit zu stabilisieren. Voraussetzung für die Gewährung dieser Hilfe ist eine fachliche Diagnose, die die seelische Behinderung oder das Risiko einer
solchen bestätigt. Die Eingliederungshilfe erfolgt in enger Abstimmung mit dem Jugendamt und wird individuell auf die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen abgestimmt, um deren Integration und persönliche Entwicklung zu fördern.
§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung: Dieser Paragraph
adressiert die Fortsetzung der Hilfe über die Volljährigkeit hinaus. Er ermöglicht jungen
Erwachsenen, die bereits Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch genommen haben,
weitere Unterstützung zu erhalten, um den Übergang in ein selbständiges Leben zu
erleichtern. Die Nachbetreuung schließt direkt an vorherige Hilfen an und soll die
Nachhaltigkeit der erzieherischen Unterstützung sichern.